Ihre anwaltliche Vertretung für
Spanisches Immobilienrecht, Erbrecht für Deutsche in Spanien und Spanisches Gesellschaftsrecht

Ein Abogado in Hamburg

Als Abogado (spanischer und uruguayischer Anwalt) mit Zulassung auch für Deutsches Recht stehe ich Ihnen als juristische Vertretung in meiner Kanzlei im Herzen Hamburgs zur Seite.

Ich berate und vertrete Mandanten mit Schwerpunkt in allen Fragen und Angelegenheiten des spanischen Immobilien- und Erbrechts. Hierzu gehören u.a. die Vertragsausgestaltung und -prüfung, der Austausch mit spanischen Behörden sowie der gesamte Abwicklungsprozess beim Erbfall in Spanien.

Ein weiteres Kerngebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das deutsch-spanische Vertragsrechts im wirtschafts-/handelsrechtlichen Bereich. Hier berate ich meine Auftraggeber hinsichtlich der Rechtsform bei Unternehmensgründung sowie unterstütze sie bei der Abwicklung aller Formalitäten.

Darüber hinaus vermittle ich für Mandanten mit speziellen Rechtsgesuchen im lateinamerikanischen Raum eine geeignete und praxiserfahrene Vertretung aus dem Netzwerk des Ausländischen Anwaltvereins, dem ich als Vorstandsmitglied angehöre.

Besuchen Sie zum Thema Immobilienrecht auch gerne meinen YouTube-Kanal https://www.youtube.com/@DrRobertoCarballo.

Telefonisch bin ich montags bis donnerstags von 10.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Termine nur nach Vereinbarung.

Ich freue mich, Sie als Mandanten zu unterstützen.

Rechtsgebiete

Spanisches Immobilienrecht

  • Entwerfen privater Immobilienkaufverträge sowie öffentlicher Urkunden für den Kauf oder Verkauf von Immobilien bei Schenkungen oder Erbschaftsannahmen.
  • Vertragsüberprüfungen bei der Kreditaufnahme in Deutschland und deren Absicherungen in Spanien
  • Einholung und Überprüfung von Auskünften aus dem Grundbuch- und Katasteramt
  • Ausarbeitung von zweisprachigen Vollmachtsentwürfen

Erbrecht für Deutsche in Spanien

  • Die gesamte Abwicklung des Erbfalls in Spanien
  • Beratung hinsichtlich der Besonderheiten der spanischen Erbfolge
  • Erbrechtliche Regelungen - spanisches oder deutsches Testament?
  • Besonderheiten beim Immobilienerwerb durch Todesfall in Spanien
  • Erbrechtliche, grundbuchrechtliche und steuerrechtliche Fragen

Spanisches Gesellschaftsrecht

  • Begleitung bei allen Schritten im Gründungsprozess einer Gesellschaft
  • Beratung über die Gesellschaftsform bei Investitionsvorhaben in Spanien
  • Erstellen der Satzung und des Gesellschaftsvertrages
  • Abwicklung der Gründungsformalitäten und die Errichtung der Gesellschaft vor Ort

Profil

Ausbildung und Qualifikation

  • geboren und aufgewachsen in Montevideo (Uruguay)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Montevideo (Doctor en Derecho y Ciencias Sociales)
  • Poststudium am "Institute of Social Studies" Den Haag (Diploma in National and International Development)
  • Examen Universidad de Barcelona (Licenciado en Derecho)

Mitgliedschaften

  • Miembro del Ilustre Colegio de Abogados de Málaga (seit 02/1986)
  • Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (seit 01/1994)
  • Mitglied des Präsidiums des Lateinamerika Vereins (www.lateinamerikaverein.de)
  • Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (www.dsjv-ahaj.org)
  • Vorsitzender des Ausländischen Anwaltvereins Deutschland e.V. (www.auslandsjuristen.de)

Veröffentlichungen

  • "Immobilien in Spanien: Zweisprachiger Ratgeber mit den Rechts- und Steuerinformationen aus Spanien und Deutschland", von Roberto Carballo und Günther F. Hoffmann
  • Die neunte Auflage 2022 ist bei Books on Demand erschienen und als E-Book (18,99 €) oder in Papierform (35,00 €) erhältlich: ISBN: 978-3-8334-2480-9.
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Kontakt

Dr. Roberto Carballo-Lázaro

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